Allgemeine Geschäftsbedingungen
von the Silk House© GbR, Heidelberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1 Allgemeines
- Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche
Verträge der Firma the Silk House© mit Auftraggeben.
Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlußes gültigen
Fassung. Im Onlinegeschäft kommt ein Vertragsschluß mit
der Bestellung von Produkten zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Sämtliche, auch zukünftige, Lieferungen und Leistungen
von the Silk House© erfolgen ausschließlich aufgrund
der nachstehenden Bedingungen. Bei Auftragserteilung, spätestens
mit der Entgegennahme unserer Waren, gelten diese Bedingungen
als angenommen.
- Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
Verkaufspersonal bzw. Handelsvertreter von the Silk House© sind
nicht berechtigt, Einkaufsbedingungen des Auftraggebers als
verbindlich anzuerkennen. Sie sind auch nicht berechtigt, von
unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen
im Übrigen voll wirksam. Dies gilt insbesondere auch für
solche Bestimmungen, die gegenüber Nichtkaufleuten keine
Rechtswirksamkeit entfalten können. Für Nichtkaufleute
gelten die folgenden Bestimmungen nur soweit, als sie nicht
gegen das AGBG verstoßen.
§2 Angebot, Preise und Vertragsschluss
- Angebote und Preislisten von the Silk House© oder einem
beauftragten Vertreter sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf
von noch nicht verbindlich bestellter Ware ist stets vorbehalten.
Insbesondere im Internet verstehen sich alle unsere Angebote
als freibleibend, insbesondere in Bezug auf evtl. nicht vorhandene
Lagerbestände.
- Es gilt die jeweils am Tage der Auftragserteilung gültige
Preisliste. Mündliche Preisabsprachen haben nur Gültigkeit,
wenn sie durch the Silk House© schriftlich bestätigt
worden sind.
- Für Mustersendungen und Veranschaulichungsmaterial (z.B.
Farbpaletten) erheben wir eine Gebühr, die der jeweils
aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Ein Anspruch auf Erstattung
dieser Gebühr beim Zustandekommen eines Kaufvertrags besteht
nicht.
- Bei Sonderanfertigungen ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung
eine Anzahlung von mindestens 50% des gesamten Warenwerts zu
leisten. Erst nach Eingang dieser Zahlung wird der Auftrag
bearbeitet. Sonderanfertigungen sind von Rücknahme grundsätzlich
ausgeschlossen.
- Unter Vorbehalt von Schadenersatzansprüchen ist the
Silk House berechtigt, von Verträgen und Aufträgen
zurückzutreten, sofern der Auftraggeber oder Geschäftspartner
falsche Angaben, insbesondere zu seiner Identität gemacht
hat.
- Sämtliche Bestellungen müssen, um rechtswirksam
zu werden, von the Silk House© schriftlich bzw. fernschriftlich
bestätigt werden. Die Bestätigung kann durch die
Auslieferung der bestellten Ware ersetzt werden. Bei Auftragsarbeit
behält sich the Silk House eine Abweichtolleranz von 1%
der bestellten Maße vor.
§3 Lieferfristen, Lieferzeit
- Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es
sei denn, dass the Silk House© diese schriftlich und ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet hat. Bei Festlegung von Lieferungen
innerhalb bestimmter Fristen gelten alle Lieferungen als rechtzeitig
erfolgt, wenn sie am letzten Tag der Frist unser Lager bzw.
das Lager der Vorlieferanten von the Silk House© verlassen
haben.
- Fixtermine i. S. des 376 HGB werden von the Silk House nur
anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich von the Silk
House bestätigt wurden. Der Hinweis "fix" oder spätestens
bis zum erfüllt die Voraussetzung eines solchen
Fixgeschäftes nicht.
- Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich unbeschadet
unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum,
um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem
oder früheren Geschäften in Verzug ist. Gleiches
gilt bei Ereignissen, die außerhalb unseres Willens liegen
und insbesondere bei unseren Vorlieferanten eingetreten sind.
- Erfolgt die Abnahme der Ware des Auftraggebers nicht innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung, so steht the Silk
House© nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen das Recht
zu, eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage
zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
- Ist der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen
Adresse auffindbar, so gerät der Auftraggeber in Verzug
mit der Annahme der Leistung. Er hat dem Anbieter dann die
durch den vergeblichen Anlieferungsversuch entstandenen Mehrkosten
zu ersetzen.
§4 Unterbrechung der Lieferung
- Wird die Einhaltung von Lieferterminen durch Gründe
verzögert oder unmöglich gemacht, die the Silk House© nicht
zu vertreten hat, (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe,
behördliche Maßnahmen, Lieferverspätung der
Vorlieferanten durch höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörung),
so verlängert sich die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne
weiteres um die Dauer der Verhinderung, längstens jedoch
um die Dauer von 8 Wochen zuzüglich einer angemessenen
Nachlieferungsfrist. the Silk House© ist in solchen Fallen
ebenso berechtigt, für den nicht erfüllten Teil des
Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn the Silk House© dem
Auftraggeber nicht unverzüglich Kenntnis von der entsprechenden
Behinderung gibt, sobald zu Übersehen ist, dass die vereinbarten
Fristen nicht eingehalten werden können.
- Hat die Behinderung länger als 8 Wochen gedauert, so
ist der Auftraggeber berechtigt, von dem noch nicht erfüllten
Teil des Vertrages zurückzutreten. Dies ist the Silk House© jedoch
schriftlich anzuzeigen.
- Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§5 Nachlieferungsfrist
- Bei Vertragsabschluß wird automatisch eine Nachlieferungsfrist
von 18 Tagen vereinbart. Sie gilt als erfüllt, wenn die
Ware am letzten Tag von unserem Lager bzw. vom Lager des Vorlieferanten
auf den direkten Weg zum Auftraggeber gebracht wird.
- Nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann
der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Besteht der
Auftraggeber auf Erfüllung, so muss er dies the Silk House© nach
Ablauf der regulären Lieferfrist und vor Ablauf der Nachlieferungsfrist
von 18 Tagen schriftlich anzeigen.
§6 Versand, Gefahrenübergang und Teillieferung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackung, Versandweg
und Transportmittel sind, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich
vereinbart wird, unserer Wahl überlassen. Versandkosten
trägt grundsätzlich der Auftraggeber, sofern nichts
Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird.
- Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe
der Verpackungsverordnung, werden nicht zurückgenommen.
Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der
Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern es der Besteller
wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
Insbesondere bei speziellen Anfertigungen ist eine Mehr- oder
Minderlieferung zum ursprünglichen Auftrag bis zu 10%
der Auftragsmenge zulässig.
§7 Zahlung
- Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung
der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls
(Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine vorzeitige
Lieferung berechtigt den Auftraggeber nur dann zur Hinausschiebung
des Rechnungsverfalls, wenn um mehr als 18 Tage vor dem vereinbarten
Liefertermin geliefert und berechnet wurde.
- Es gilt die bei Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Ist eine Zahlungsbedingung nicht schriftlich festgelegt worden,
tritt automatisch die Zahlungsbedingung 'netto zahlbar bei
Warenerhalt' in Kraft.
- Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
- Zahlungen haben ausschließlich an the Silk House© zu
erfolgen. Unsere Handelsvertreter oder andere vertretungsberechtigte
Personen von the Silk House© sind nicht einzugsbevollmächtigt.
- Werden anstelle von barem Geld Schecks zur Zahlung verwendet,
so werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel
werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen, auch
diese nur erfüllungshalber.
- Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten
fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen
Verzugszinnen verwendet. An anders lautende Maßgaben
des Auftraggebers ist the Silk House© nicht gebunden.
§8 Zahlungsverzug
- Bei Zahlung nach Fälligkeit kann von the Silk House© Verzugszinsen
in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 5% über
dem Basiszinssatz gemäß Diskont-Überleitungsgesetz,
verlangt werden, auch wenn the Silk House© selbst keinen
Bankkredit in Anspruch nimmt. Die Geltungsmachung eines etwaigen
höheren Zinsschadens bleibt the Silk House vorbehalten.
- Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder tritt
in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung
ein, so kann the Silk House© für noch ausstehende
Lieferung aus laufenden Verträgen Zahlung vor Ablieferung
der Ware verlangen.
- Wird die entsprechende Zahlung vom Auftraggeber nicht gewährt,
so kann the Silk House© von dem Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz verlangen, und zwar in Höhe von mindestens
30% des Auftragswertes.
- Handelt es sich bei der zu liefernden Ware um speziell für
den Auftraggeber angefertigte Ware (z.B. mit Etiketten des
Auftraggebers , eigene Designs, Massanfertigungen jeglicher
Art, etc.) oder um Ware, die warenzeichenrechtlich, urheberrechtlich
oder in anderer Form geschützt ist, so gibt der Auftraggeber
bereits bei der Bestellung sein Einverständnis dafür,
dass die Ware, wenn sie vom Auftraggeber nicht angenommen wird
- aus welchen Gründen auch immer - the Silk House© zur
Minderung seines Schadens ohne Einschränkung und ohne
Gegenansprüche verwertet werden darf.
- Die Aufrechnung des Kaufpreises wegen etwaiger Gegenansprüche
durch den Auftragsgeber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht
besteht nur, wenn es sich um einen unbestrittenen, entscheidungsfreien
oder rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt.
§9 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher
Ansprüche, auch wenn Zahlung für besonders bezeichnete
Forderungen geleistet werden, unser Eigentum von the Silk House© (Vorbehaltsware).
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung
unserer Saldoforderung, dies allerdings nur insofern, als es
sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt.
- Die Forderung des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits
bei Auftragserteilung, ob sie an einen oder mehrer Abnehmer
veräußert wird, in voller Höhe an the Silk
House abgetreten.
- Werden unsere Forderungen gemäß Â§ 7 fällig
oder verstößt der Auftraggeber gegen sonst ihm obliegende
Verpflichtungen, so ist the Silk House© berechtigt,
- die Ermächtigung zur Veräußerung der
Vorbehaltsware und zum Einzug der the Silk House abgetretenen
Forderung zu widerrufen,
- die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne
dass der Auftraggeber gegen diesem Herausgabeanspruch
ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass
wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten,
- die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung
unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
berechtigt uns, seinen Betrieb zu betreten, die gelieferte
Waren herauszunehmen und die hierzu erforderlichen Unterlagen
auszuhändigen.
- Übersteigt der Wert der für the Silk House bestehenden
Sicherheiten unsere Forderung nicht nur vorübergehend
um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender
Höhe nach unserer Wahl frei.
- Gutschriften im Scheck / Wechselverfahren beeinträchtigen
den Eigentumsvorbehalt nicht.
§10 Mängelrüge und Gewährleistungen
- Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt
in ausreichenden, von ihm belegbaren Stichproben daraufhin
zu überprüfen, ob Mangel hinsichtlich des Materials,
der Passform oder der Verarbeitung vorliegen sowie ob eine
andere als die vereinbarte Ware geliefert wurde. Handelsübliche,
technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität,
Farbe, Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet
werden. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine
Teilrechte bezüglich anderer Teillieferungen hergeleitet
werden.
- Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel und Fehlbestände
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung oder Eintreffen
am Bestimmungsort, versteckte Mängel innerhalb 3 Tagen
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen und zusammen mit dieser
Anzeige die Art der Vertragswidrigkeit genau zu bezeichnen
und the Silk House© aufzufordern, die Sache zu untersuchen
oder durch einen Gutachter auf seine Kosten untersuchen zu
lassen. Gibt der Auftraggeber the Silk House keine Gelegenheit,
the Silk House von dem Mangel zu überzeugen, stellt er
insbesondere auf unser Verlangen die beanstandete Ware nicht
unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
Wird weder vom Gutachter noch von uns ein Mangel festgestellt,
so gelten die Mängelgewährleistungsrechte als ausgeschlossen.
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge
nimmt the Silk House© mangelhafte Ware zurück und
liefert an ihrer Stelle innerhalb einer den Lieferbedingungen
angemessenen Frist nach Rückempfang der Ware einwandfreie
Ware. the Silk House© ist jedoch auch berechtigt, den
Mindestwert zu ersetzen oder nachzubessern. Kommt the Silk
House© der Ersatzlieferung bzw. Nachbesserungspflicht
nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung
der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, es liegt der Tatbestand der arglistigen
Täuschung vor. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Auftraggeber nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen
ist nur insoweit zulässig, als diese von the Silk House© als
bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
- Zur Geltendmachung von Fehlmengen und Beschädigungen
der Ware oder des Verpackungsmaterials ist der Auftraggeber
verpflichtet, ein Tatbestandaufnahmeprotokoll des Frachtführers
oder Spediteurs erstellen zu lassen. Lässt der Auftraggeber
ein derartiges Protokoll nicht erstellen, so gelten etwaige
Reklamationen wegen Fehlmengen oder Beschädigungen der
Ware als unbegründet. Das aufzunehmende Protokoll hat
den Anforderungen zu genügen, die für die Ausübung
eventueller Regessansprüche gegen den Frachtführer
oder Spediteur oder deren Versicherungsgesellschaft erforderlich
sind.
§11 Widerrufsrecht
- Nach §3 I 1 FernAbsG i.Vm. § 361a BGB geben wir,
die Firma the Silk House, dem Käufer die Möglichkeit,
den Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist
von 14 Tagen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nach § 3
II FernAbsG nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt sind. Kundenspezifikation sind Sonderanfertigungen
wie in § 12 unserer AGBs erläutert.
- Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von € 40,00
nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben.
- Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Mündlicher
Widerruf wird nicht anerkannt. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht
i.S.v. 361 b BGB wird nicht vereinbart. Im Falle der Ausübung
des Widerrufs, trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung,
es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten
Ware entspricht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware
innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung des Widerrufsrechts
zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch
Rücksendung ausgeübt wurde. Die Ware muss in ordnungsgemäßem
Zustand, ohne Gebrauchsspuren und in Originalverpackung, sowie
frei von Rechten Dritter an the Silk House zurückgeschickt
werden.
§ 12 Sonderanfertigungen
Als Sonderanfertigungen gelten: Auf Kundenwunsch speziell angefertigte
Produkte, Größen und Farben. Preise für diese
Sonderanfertigungen werden dem von uns nach Aufwand berechnet
und dem Kunden vorher zur Bestätigung mitgeteilt. Des weiteren
gelten als Sonderanfertigungen individuelle Anfertigungen, welche
für den Kunden angefertigt werden. Vorgenannte Sonderanfertigungen
sind generell vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
§13 Erfüllungsort/Gerichtsstand
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und
Gegenleistungen ist der Sitz von THE SILK HOUSE.
- Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus
den mit the Silk House abgeschlossenen Kaufverträgen ist,
soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz von THE SILK
HOUSE. the Silk House© ist jedoch berechtigt, den Gerichtsstand
auch am Geschäfts- und Wohnsitz des Auftraggebers in Anspruch
zu nehmen.
§14 Haftungsauschluss
- Soweit the Silk House© als Auftragnehmer nach Vorgaben
und Weisung des Auftraggebers den oder die Vertragsgegenstände
herzustellen hat, haftet der Auftraggeber dafür, dass
dadurch keine Rechte Dritter, wie z.B. eingetragene Geschmacks-
oder Gebrauchsmuster, verletzt werden. Der Auftraggeber ist
insoweit verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle entstehender
Schäden (z.B. Verdienstausfall, Anwalts- und Gerichtskosten)
zu ersetzen und die Auftragnehmerin von möglichen Schadenersatzansprüchen
Dritter freizustellen.
- THE SILK HOUSE ist für den Fall, dass sie den oder die
Vertragsgegenstände nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers
herzustellen hat, nicht verpflichtet zu prüfen, ob damit
eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter verbunden
ist.
- Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von the Silk House© herbeigeführt worden ist, beziehungsweise
von the Silk House© allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung
für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
auf den doppelten Rechnungspreis beschränkt. Ansprüche
aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
§15 Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder ergänzende
Abreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
werden oder nicht zur Anwendung gelangen, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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